Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
selbständig
selbständig adj adv \
1. sich selbständig bedienen = in einem Selbstbedienungsladen stehlen. 1955 ff.
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2. sich selbständig machen = a) vom Arm, aus der Hand gleiten und zu Boden fallen; aus dem Sattel, aus dem Omnibus fallen; schadhafter Verpackung entfallen. 1910 ff. – b) sich in seine Bestandteile auflösen (die Perlenkette hat sich selbständig gemacht). 1910 ff. – c) verlorengehen; gestohlen werden; verschwinden. 1910 ff.
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3. es ist selbständig geworden = es ist gestohlen worden. Schül , stud , handwerkerspr. u. a. 1920 ff.
selbständig adj adv \
1. sich selbständig bedienen = in einem Selbstbedienungsladen stehlen. 1955 ff.
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2. sich selbständig machen = a) vom Arm, aus der Hand gleiten und zu Boden fallen; aus dem Sattel, aus dem Omnibus fallen; schadhafter Verpackung entfallen. 1910 ff. – b) sich in seine Bestandteile auflösen (die Perlenkette hat sich selbständig gemacht). 1910 ff. – c) verlorengehen; gestohlen werden; verschwinden. 1910 ff.
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3. es ist selbständig geworden = es ist gestohlen worden. Schül , stud , handwerkerspr. u. a. 1920 ff.