Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Seeadvokat
Seeadvokat (Seeanwalt ) m \
Mitglied der Schiffsbesatzung auf See, wohlvertraut mit dem Seemannsgesetz (der Seemannsordnung); Schiffsheizer. In der alten Dampfschiffahrt war das Heizen die schwerste und unangenehmste Arbeit; die Besatzung der Heizräume bestand aus ziemlich rauhen Gesellen; man sagte ihnen nach, sie seien besonders scharf und unnachgiebig gegen die Schiffsleitung eingestellt (laut Wolfgang Büttner). 1920 ff.
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