Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
schwören
schwören v \
1. kalt schwören = einen Falscheid leisten, an den man sich nicht gebunden fühlt. Vgl ⇨ Eid 1 und 4. Bayr 1900 ff.
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2. leicht und angenehm schwören = ohne Gewissensbisse einen mehr oder minder fragwürdigen Eid leisten. 1910 ff.
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3. es ist nicht hoch geschworen = es ist nichts Besonderes. Beim Eid beruft man sich auf Dinge oder Personen, die einem heilig und wert sind; wer hingegen belanglose Dinge benennt, gibt zu erkennen, daß er der Sache keinen sonderlichen Wert Beimißt. Seit dem 16. Jh.
schwören v \
1. kalt schwören = einen Falscheid leisten, an den man sich nicht gebunden fühlt. Vgl ⇨ Eid 1 und 4. Bayr 1900 ff.
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2. leicht und angenehm schwören = ohne Gewissensbisse einen mehr oder minder fragwürdigen Eid leisten. 1910 ff.
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3. es ist nicht hoch geschworen = es ist nichts Besonderes. Beim Eid beruft man sich auf Dinge oder Personen, die einem heilig und wert sind; wer hingegen belanglose Dinge benennt, gibt zu erkennen, daß er der Sache keinen sonderlichen Wert Beimißt. Seit dem 16. Jh.