Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
schmeißen
schmeißen v \
1. tr = werfen. Mhd »smizen = streichen, schmieren; schlagen«. Fußt auf dem indogerm Wurzelwort »smid = werfen«. Seit dem 15. Jh.
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2. tr = jn von der Schule weisen. Seit dem 19. Jh., schül .
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2 a. intr = das Studium abbrechen. 1960 ff.
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3. das hat mich geschmissen = das hat mich erledigt; daran bin ich gescheitert. Seit dem 19. Jh.
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4. es hat ihn geschmissen = er wurde schimpflich aus der Schule oder Stellung entfernt. Österr seit dem 19. Jh.
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5. etw schmeißen (ein Faß Bier, eine Runde, eine Lage schmeißen) = etw auf eigene Kosten auftischen lassen; jn mit etw freihalten. Wohl weil man das Geld dazu auf den Tisch wirft. 1850 ff.
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6. einen schmeißen = a) ein Glas Alkohol zu sich nehmen. Man wirft den Inhalt in den Mund. Meist bezogen auf einen Schnaps, den man mit einem Zug trinkt. Seit dem späten 19. Jh. – b) Rauschgift injizieren. Halbw 1970 ff.
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7. jn schmeißen = jn prügeln. Im Mittelalter war
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»smiz« der Streich mit der Rute. Seit dem 15. Jh.
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8. eine Sache schmeißen = eine Sache gut ausführen, meistern. »Schmeißen« bedeutet auch »besiegen«, beruhend auf der Vorstellung, daß der Sieger seinen Gegner zu Boden wirft oder zu Boden streckt. 1910 ff.
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9. einen schmeißen = eine Straftat begehen. Versteht sich nach dem Vorhergehenden. 1910 ff.
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10. einen Akt (eine Szene; eine Rolle; eine Aufführung) schmeißen = einen Auftritt verderben; eine Aufführung zum Scheitern bringen. Durch eine Ungeschicklichkeit o.ä. macht man aus der vorgesehenen Ordnung eine Unordnung: man »wirft« die Szene »über den ⇨ Haufen«. Theaterspr. seit dem späten 19. Jh.
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11. schmeiß' freiwillig!: Zuruf an einen Kartenspieler, das aussichtslos gewordene Spiel aufzugeben. Kartenspielerspr. seit dem 19. Jh.
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12. intr = koten. Als Hüllwort im 15. Jh. aufgekommen.
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13. sich auf etw schmeißen = etw eifrig betreiben; sich auf etw verlegen; sich einer bestimmten Erwerbsart zuwenden. Berlin 1850 ff.
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14. jn nach vorn schmeißen = jn der Öffentlichkeit vorführen; jn berühmt zu machen suchen. Meint das angestrengte Bemühen, den Betreffenden an die Rampe vor den Theatervorhang zu bringen. 1933 ff.
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15. sich nach vorn schmeißen = sich vordrängen; sich zu einer aussichtsreichen öffentlichen Tätigkeit drängen. 1933 ff.
schmeißen v \
1. tr = werfen. Mhd »smizen = streichen, schmieren; schlagen«. Fußt auf dem indogerm Wurzelwort »smid = werfen«. Seit dem 15. Jh.
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2. tr = jn von der Schule weisen. Seit dem 19. Jh., schül .
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2 a. intr = das Studium abbrechen. 1960 ff.
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3. das hat mich geschmissen = das hat mich erledigt; daran bin ich gescheitert. Seit dem 19. Jh.
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4. es hat ihn geschmissen = er wurde schimpflich aus der Schule oder Stellung entfernt. Österr seit dem 19. Jh.
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5. etw schmeißen (ein Faß Bier, eine Runde, eine Lage schmeißen) = etw auf eigene Kosten auftischen lassen; jn mit etw freihalten. Wohl weil man das Geld dazu auf den Tisch wirft. 1850 ff.
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6. einen schmeißen = a) ein Glas Alkohol zu sich nehmen. Man wirft den Inhalt in den Mund. Meist bezogen auf einen Schnaps, den man mit einem Zug trinkt. Seit dem späten 19. Jh. – b) Rauschgift injizieren. Halbw 1970 ff.
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7. jn schmeißen = jn prügeln. Im Mittelalter war
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»smiz« der Streich mit der Rute. Seit dem 15. Jh.
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8. eine Sache schmeißen = eine Sache gut ausführen, meistern. »Schmeißen« bedeutet auch »besiegen«, beruhend auf der Vorstellung, daß der Sieger seinen Gegner zu Boden wirft oder zu Boden streckt. 1910 ff.
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9. einen schmeißen = eine Straftat begehen. Versteht sich nach dem Vorhergehenden. 1910 ff.
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10. einen Akt (eine Szene; eine Rolle; eine Aufführung) schmeißen = einen Auftritt verderben; eine Aufführung zum Scheitern bringen. Durch eine Ungeschicklichkeit o.ä. macht man aus der vorgesehenen Ordnung eine Unordnung: man »wirft« die Szene »über den ⇨ Haufen«. Theaterspr. seit dem späten 19. Jh.
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11. schmeiß' freiwillig!: Zuruf an einen Kartenspieler, das aussichtslos gewordene Spiel aufzugeben. Kartenspielerspr. seit dem 19. Jh.
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12. intr = koten. Als Hüllwort im 15. Jh. aufgekommen.
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13. sich auf etw schmeißen = etw eifrig betreiben; sich auf etw verlegen; sich einer bestimmten Erwerbsart zuwenden. Berlin 1850 ff.
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14. jn nach vorn schmeißen = jn der Öffentlichkeit vorführen; jn berühmt zu machen suchen. Meint das angestrengte Bemühen, den Betreffenden an die Rampe vor den Theatervorhang zu bringen. 1933 ff.
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15. sich nach vorn schmeißen = sich vordrängen; sich zu einer aussichtsreichen öffentlichen Tätigkeit drängen. 1933 ff.