Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Schlepptau
Schlepptau n \
1. in jds Schlepptau geraten = in jds Abhängigkeit geraten; jds bestimmendem Einfluß unterliegen. Stammt aus der Schiffersprache: der Kahn ohne eigene Antriebskraft wird von einem Dampfer (o. ä.) an einem Tau gezogen. Vgl Schlepp 1. Seit dem 19. Jh.
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2. jn ins Schlepptau nehmen = jn zu einem Unternehmen zulassen; für einen Schwächeren sorgen. Seit dem 18. Jh.
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