Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
schieben
schieben v \
1. tr = etw tun, machen (man »schiebt« Arrest, Knast, Dienst, Kohldampf usw.). Fußt auf »schaffen« und ist überlagert von rotw »scheften = sein, sitzen, liegen, machen«. Seit dem 18. Jh.
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2. intr = gehen, lässig gehen; weggehen. Meint eigentlich ein schwerfälliges Sichbewegen, als schöbe man ein Fahrzeug vor sich her. Man schiebt Fuß vor Fuß. Schon in mhd Zeit.
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3. intr = unlautere Handelsgeschäfte betreiben. Kurz nach 1870 aufgekommen in Börsenkreisen: der Spekulant wartet auf einen besonders günstigen Kursstand, um erst dann sein Geschäft abzuwickeln. Beeinflußt von » schieben 1« im Sinne einer heimlichen Machenschaft, die das Tageslicht scheut. Vielleicht ist außerdem gemeint, daß das Geld, durch die Hand verdeckt, über den Tisch geschoben wird.
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4. tr = einen Erfolg oder Mißerfolg (für den Gegner) im geheimen vorbereiten. Hergenommen von Brettspielen, bei denen man die Figuren hin- und herschiebt. 1890 ff.
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5. eine gesetzwidrige Handlung begehen. 1890 ff.
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6. tr intr = koitieren. Hergenommen von der Hin- und
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Herbewegung. Vgl Schieber 4. 1600 ff.
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7. jm eine schieben = jm eine Ohrfeige versetzen. Schieben = stoßen (man stößt die Hand oder Faust ins Gesicht). 1910 ff.
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