Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
rücken
rücken (rücken gehen ) intr \
1. fliehen; entweichen. ⇨ ausrücken. Rotw 1862 ff.
\
2. fahnenflüchtig werden. Sold seit dem späten 19. Jh.
\
3. die Wohnung heimlich aufgeben und die rückständige Miete schuldig bleiben. Seit dem letzten Drittel des 19. Jhs.
rücken (rücken gehen ) intr \
1. fliehen; entweichen. ⇨ ausrücken. Rotw 1862 ff.
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2. fahnenflüchtig werden. Sold seit dem späten 19. Jh.
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3. die Wohnung heimlich aufgeben und die rückständige Miete schuldig bleiben. Seit dem letzten Drittel des 19. Jhs.