Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
reinhängen
reinhängen v \
1. jn reinhängen = jn übertölpeln; jn einer Straftat bezichtigen; jn vor Gericht (o. ä.) belasten. Man zieht ihn in eine Sache hinein und läßt ihn » hängen«. Bayr 1920 ff.
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2. refl = um etw werben. Wohl hergenommen vom Reigentanz, in den man sich eingliedert. Halbw 1950 ff.
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3. sich in etw reinhängen sich in etw einmischen; sich etw zunutze machen; sich heftig bemühen. 1910 ff.
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4. einen reinhängen = koitieren. 1930 ff.
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