Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
rausrücken
rausrücken v \
1. tr = etw widerstrebend geben. Hier meint »rücken« die langsame Bewegung, mit der ein Gegenstand bewegt wird, vor allem die Langsamkeit, mit der man Geld hergibt. Seit dem 18. Jh.
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2. mit etw rausrücken = nach langem Zögern etw äußern, ein Geständnis ablegen. Vgl die gegenteilige Redewendung »mit etw hinter dem ⇨ Berg halten«. Seit dem 18. Jh.
rausrücken v \
1. tr = etw widerstrebend geben. Hier meint »rücken« die langsame Bewegung, mit der ein Gegenstand bewegt wird, vor allem die Langsamkeit, mit der man Geld hergibt. Seit dem 18. Jh.
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2. mit etw rausrücken = nach langem Zögern etw äußern, ein Geständnis ablegen. Vgl die gegenteilige Redewendung »mit etw hinter dem ⇨ Berg halten«. Seit dem 18. Jh.