Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
raushaben
raushaben tr \
1. etw erraten, ergründet haben. Verkürzt aus »herausgefunden haben«. Seit dem 18. Jh.
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2. etw gründlich beherrschen; etw gut können. Seit dem 18. Jh.
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3. etw raushaben wollen = bei einem Kauf- oder Tauschgeschäft die Aushändigung des Unterschiedsbetrags verlangen. Seit dem 19. Jh.
raushaben tr \
1. etw erraten, ergründet haben. Verkürzt aus »herausgefunden haben«. Seit dem 18. Jh.
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2. etw gründlich beherrschen; etw gut können. Seit dem 18. Jh.
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3. etw raushaben wollen = bei einem Kauf- oder Tauschgeschäft die Aushändigung des Unterschiedsbetrags verlangen. Seit dem 19. Jh.