Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Protoknoll
Protoknoll (Protoknüll ) n \
gebührenpflichtige Verwarnung; polizeiliche Strafverfügung. »Protoknoll« ist entstellt aus »Protokoll«, ⇨ Knolle 5; bei »Protoknüll« hat man sich vorzustellen, daß der Verwarnte die Quittung wütend in der Hand zerknüllt. 1930 ff.
Protoknoll (Protoknüll ) n \
gebührenpflichtige Verwarnung; polizeiliche Strafverfügung. »Protoknoll« ist entstellt aus »Protokoll«, ⇨ Knolle 5; bei »Protoknüll« hat man sich vorzustellen, daß der Verwarnte die Quittung wütend in der Hand zerknüllt. 1930 ff.