Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Protoknoll
Protoknoll (Protoknüll ) n \
gebührenpflichtige Verwarnung; polizeiliche Strafverfügung. »Protoknoll« ist entstellt aus »Protokoll«, Knolle 5; bei »Protoknüll« hat man sich vorzustellen, daß der Verwarnte die Quittung wütend in der Hand zerknüllt. 1930 ff.
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