Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Polizei
Polizei I m \
Polizeibeamter. Verkürzt aus der ehemaligen Bezeichnung »Polizeisoldat«. Seit dem frühen 19. Jh.
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Polizei II f
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1. schwarze Polizei = Geistlichkeit. »Schwarz« wegen der Farbe der Amtstracht; als »Polizei« achtet sie auf die Befolgung der Gebote Gottes und der Kirche. 1920 ff.
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2. dümmer sein, als die Polizei erlaubt = überaus dumm sein. Die Redensart, etwa seit 1820 geläufig, sucht scherzhaft den Anschein zu erwecken, als sei durch Polizeiverordnung das duldbare Höchstmaß von Dummheit festgelegt; wer diese erlaubte Grenze überschreitet, handelt strafbar. Vom »Nürnberger Trichter« heißt es: »Wer dümmer ist, als die Polizei erlaubt, dem wird dieser Trichter in den Kopf geschraubt.«
Polizei I m \
Polizeibeamter. Verkürzt aus der ehemaligen Bezeichnung »Polizeisoldat«. Seit dem frühen 19. Jh.
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Polizei II f
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1. schwarze Polizei = Geistlichkeit. »Schwarz« wegen der Farbe der Amtstracht; als »Polizei« achtet sie auf die Befolgung der Gebote Gottes und der Kirche. 1920 ff.
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2. dümmer sein, als die Polizei erlaubt = überaus dumm sein. Die Redensart, etwa seit 1820 geläufig, sucht scherzhaft den Anschein zu erwecken, als sei durch Polizeiverordnung das duldbare Höchstmaß von Dummheit festgelegt; wer diese erlaubte Grenze überschreitet, handelt strafbar. Vom »Nürnberger Trichter« heißt es: »Wer dümmer ist, als die Polizei erlaubt, dem wird dieser Trichter in den Kopf geschraubt.«