Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Pflicht
Pflicht f \
1. Geschlechtsverkehr zwischen Eheleuten. Hergenommen von dem gleichlautenden Begriff des Eiskunstlaufs zum Unterschied von der » Kür«. Aufgekommen gegen 1960 mit den durch das Fernsehen beliebt gewordenen sportlichen Wettkampf-Übertragungen.
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2. das ist seine verdammte Pflicht und Schuldigkeit = das muß er unter allen Umständen tun. Die geschichtliche Persönlichkeit, die diesen Ausspruch getan haben soll, ist bisher nicht nachgewiesen worden. Stammt vermutlich aus Soldatenoder Offizierskreisen, etwa seit 1850.
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