Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Offizielle
Offizielle f \
1. unter Gesundheitsaufsicht stehende Prostituierte. Als solche ist sie »offiziell« bekannt. 1920 ff.
\
2. auf die Offizielle = um den Anstandsregeln Genüge zu leisten; zwecks eines förmlichen Besuchs. Hinter »offizielle« ergänze »Tour«. 1950 ff.
Offizielle f \
1. unter Gesundheitsaufsicht stehende Prostituierte. Als solche ist sie »offiziell« bekannt. 1920 ff.
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2. auf die Offizielle = um den Anstandsregeln Genüge zu leisten; zwecks eines förmlichen Besuchs. Hinter »offizielle« ergänze »Tour«. 1950 ff.