Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
niederlegen
niederlegen v \
1. intr = ein Geständnis ablegen. Kann sich herleiten von »schriftlich niederlegen = aktenkundig machen« oder ist Analogie zu » kuschen«. Vgl auch »die Waffen niederlegen = sich ergeben«. Österr 1862 ff, rotw .
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2. da legst du dich nieder (da legst di nieder, oft mit dem Zusatz: und stehst nimmer auf)!: Ausruf der Überraschung. Versteht sich wie niedergehen. Bayr und südostd, 1850 ff.
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