Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
niederbügeln
niederbügeln tr \
1. etw niederbügeln = etw durch Beschuß dem Erdboden gleichmachen. Wie mit einem Bügeleisen wird die »Unebenheit« geglättet. Sold 1914 ff.
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2. etw (einen Antrag) niederbügeln = etw ablehnen; einen Antrag überstimmen. 1920 ff.
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3. jn moralisch vernichten; jn anherrschen, mundtot machen; jn übertrumpfen. 1870 ff.
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4. jds Widerstand brechen; jn knockout schlagen. 1910 ff.
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