Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Maulsperre
Maulsperre f \
1. Redeverbot; Untersagung freier Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit. Eigentlich der Maulkrampf bei Pferden; hier im Sinne von »jm das Maul verbieten«. ( Maul 81) übertragen. Seit dem 19. Jh.
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2. die Maulsperre haben (kriegen) = vor Staunen sprachlos sein (werden). 1700 ff.
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3. an Maulsperre leiden = wortkarg sein; nichts äußern; kein Geständnis ablegen. 1920 ff.
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