Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Leuschnabel
Leuschnabel m \
Mensch, der gegen Entgelt als Zeuge für den angeblich guten Ruf des Angeklagten vor Gericht eintritt. Dem »Leumund« nachgebildet, jedoch mit der Einschränkung, daß der »Leuschnabel« nicht heikel mit der Wahrheit ist. Kurz nach 1945 aufgekommen.
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