Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Laufpaß
Laufpaß m \
1. jm den Laufpaß geben = jn entlassen; sich von jm trennen. Eigentlich der Passierschein, der früher den Soldaten bei Entlassung aus dem Militärdienst ausgehändigt wurde. Seit dem ausgehenden 19. Jh.
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2. sich einen Laufpaß holen = abgewiesen werden. Seit dem 19. Jh.
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3. den Laufpaß kriegen (erhalten) = entlassen werden. 1800 ff.
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