Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Kur
Kur f \
1. schwere Anstrengung; strenge Behandlung eines Strafgefangenen. Übertragen von der ärztlichen Behandlung, besonders von Heilungsversuchen, die mitunter sehr schmerzhaft und langwierig sind. Seit dem 18. Jh.
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2. Prügelei, Verprügelung. Prügel erweisen sich manchmal als heilsam. 1920 ff.
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3. Schnaps. Er gilt als Arznei in einem privaten Heilversuch, einer nicht vom Arzt verschriebenen »Trinkkur«. BSD 1965 ff.
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3 a. eine Kur abreißen = sich (widerwillig) einer Kur unterziehen. abreißen 6. 1960 ff.
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4. jn in der Kur haben = mit jm streng verfahren; jn züchtigen. 1700 ff.
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5. etw in der Kur haben = etw wiederinstandsetzen. Seit dem 19. Jh.
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6. jn in die Kur nehmen (kriegen) = jn heftig rügen; jn sehr streng behandeln; jn rücksichtslos drillen. 1700 ff.
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7. zur Kur in X. sein (gefahren sein) = sich in X. im Gefängnis befinden. Tarnausdruck. 1870 ff.
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