Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
kungeln
kungeln (kongeln , konkeln , kunkeln ) intr \
1. tauschhandeln; verbotenen Handel treiben; unlautere Geschäfte abschließen. Eigentlich soviel wie »verwirren, durcheinanderbringen«, bezogen auf die Fäden eines Gewebes oder Gespinstes. Von der »unordentlichen Arbeitsweise« entwickelt sich das Verb in seiner umgangssprachlichen Bedeutung weiter zu »unredlicher Handlungsweise«. Seit dem 19. Jh., vorwiegend niederd .
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2. heimliche Abmachungen treffen; Ränke schmieden. Versteht sich nach dem Vorhergehenden, vor allem im Zusammenhang mit den Spinnstuben (»Kunkelstuben« genannt), zu denen auch die Knechte Zutritt hatten, wodurch es zu geschlechtlichen Ausschweifungen kam. Seit dem 19. Jh.
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