Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Klage
Klage f \
1. die Klage hängt = die Klage ist eingereicht, ist noch nicht entschieden. »Hängen« ist aus dem Lateinischen übersetzt: lat »lis pendens = rechtshangende Sache«. 1600 ff.
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2. daß mir keine Klagen kommen!: Abschiedswort an eine oder mehrere Personen, die ohne Aufsicht Erwachsener einen Spaziergang machen, zu einer Festlichkeit gehen o.ä. Man befürchtet Klagen über schlechtes Benehmen. 1920 ff.
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