Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Kerbholz
Kerbholz n \
etw auf dem Kerbholz haben = nicht schuldlos sein. Hergenommen von dem Holzstab, auf dem man früher Leistungen oder Forderungen einritzte; der Stab wurde in der Länge durchgeschnitten, und sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner bekam eine Hälfte. Seit dem ausgehenden 17. Jh.
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