Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Kavaliersdelikt
Kavaliersdelikt n \
1. Vergehen, das nach Ansicht des Täters nicht strafbar ist. Diese Auffassung geht auf die ehemaligen Vorrechte des Kavalierstandes zurück. Nach der Standesauffassung war ein solches Vergehen nicht ehrenrührig. 1900 ff.
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2. Geschlechtskrankheit. 1900 ff.
Kavaliersdelikt n \
1. Vergehen, das nach Ansicht des Täters nicht strafbar ist. Diese Auffassung geht auf die ehemaligen Vorrechte des Kavalierstandes zurück. Nach der Standesauffassung war ein solches Vergehen nicht ehrenrührig. 1900 ff.
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2. Geschlechtskrankheit. 1900 ff.