Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
k. v.
k. v. \
1. ohne Verbindung zu einflußreichen Leuten. Eigentlich die amtliche Abkürzung »kriegsdienstverwendungsfähig«, die hier als »keine Verbindung« gedeutet wird. Sold in beiden Weltkriegen.
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2. kann verrecken. Sold in beiden Weltkriegen.
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3. krepiert vielleicht. Sold in beiden Weltkriegen.
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4. nichts getroffen! Gemeint ist, daß der Soldat beim Schießen auf Figurenscheiben keine Figur getroffen hat. »Keine Figur« hier zu »k.v.« scherzhaft verkürzt. BSD 1965 ff.
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