Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Jagdscheinbesitzer
Jagdscheinbesitzer m \
geistig Unzurechnungsfähiger, dem der Schutz des § 51 StGB zugebilligt worden ist. ⇨ Jagdschein 1. 1900 ff.
Jagdscheinbesitzer m \
geistig Unzurechnungsfähiger, dem der Schutz des § 51 StGB zugebilligt worden ist. ⇨ Jagdschein 1. 1900 ff.