Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Jagdschein
Jagdschein m \
1. amtliche Bescheinigung über Unzurechnungsfähigkeit; Zubilligung des § 51 StGB. Der Jagdschein berechtigt zur Jagd auf jagdbare Tiere; sein Besitzer kann in seinem Jagdbezirk nach Belieben schalten und walten. 1900 ff.
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2. Führerschein. Spöttisch aufgefaßt als Berechtigungsausweis zur Ausübung der Jagd auf Fußgänger. 1950 ff.
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3. Wehrpaß. Anspielung auf Unzurechnungsfähigkeit. BSD 1965 ff.
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4. Heiratsurkunde. BSD 1965 ff.
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5. großer Jagdschein = völlige Straffreiheit wegen Unzurechnungsfähigkeit. 1900 ff.
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6. päpstlicher Jagdschein = Heiratsurkunde eines Katholiken. 1965 ff.
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7. den Jagdschein bekommen = das Abiturientenexamen bestehen. Dann geht die Jagd im Berufsleben auf, oder es beginnt die Jagd auf einen Studienplatz. Stud 1960 ff.
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