Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
hopsgehen
hopsgehen v \
1. intr = a) entzweigehen; verlorengehen; zu Ende gehen; sterben. »Hops« ist Befehlsform zu »hopsen = hüpfen, springen«, vor allem auf Vögel bezogen, die davonhüpfen. 19. Jh. – b) verhaftet werden. 1900 ff. – c) von der Schule verwiesen werden. 1950 ff.
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2. jn hopsgehen lassen = a) jn als Betrüger, Landesverräter o.ä. entlarven; jn verhaften. 1900 ff. – b) jn umbringen. 1900 ff.
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