Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
hoppgehen
hoppgehen v \
1. intr = ertappt, verhaftet werden. Hopp = Zuruf zur Beeilung, zum Springen: der Täter hüpft gewissermaßen auf die Leimrute des Vogelstellers. Auch Analogie zu »hochgehen = auffliegen« ist möglich. 1870 ff.
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2. jn hoppgehen lassen = jn verhaften, gefangennehmen, ausheben. 1870 ff.
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3. jn hoppgehen lassen = sich von jm trennen; jn im Stich lassen. 1950 ff.
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