Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
heimleuchten
heimleuchten v \
jm heimleuchten = a) jn barsch hinausweisen. Ursprünglich war gemeint, daß man seinen Gast beim Verlassen des Hauses in der Dunkelheit durch Dienstboten hinaus- und mit der Laterne heimbegleiten ließ; dann auch verengt auf die Bedeutung des schroffen Hinauswurfs, gelegentlich auch von Prügeln begleitet. 1700 ff. – b) jn verprügeln. 1700 ff. – c) es jm gedenken (Drohrede). 1920 ff.
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