Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Gewaltiger
Gewaltiger m \
Leiter; Mann mit großer Entscheidungsbefugnis; Verantwortlicher; Intendant usw. Er ist der Inhaber der Herrschergewalt (gern im Sinne von »Diktator« gebraucht); dem Gewalthaber muß man sich fügen. 1900 ff.
Gewaltiger m \
Leiter; Mann mit großer Entscheidungsbefugnis; Verantwortlicher; Intendant usw. Er ist der Inhaber der Herrschergewalt (gern im Sinne von »Diktator« gebraucht); dem Gewalthaber muß man sich fügen. 1900 ff.