Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Geschäftsreise
Geschäftsreise f \
1. Gang zum Abort. Meint eigentlich die Reise eines Handelsvertreters o. ä.; hier gilt »Geschäft = Notdurftverrichtung«. 1910 ff.
\
2. sich auf Geschäftsreise befinden = eine Freiheitsstrafe verbüßen. Verhüllender Ausdruck. 1920 ff.
Geschäftsreise f \
1. Gang zum Abort. Meint eigentlich die Reise eines Handelsvertreters o. ä.; hier gilt »Geschäft = Notdurftverrichtung«. 1910 ff.
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2. sich auf Geschäftsreise befinden = eine Freiheitsstrafe verbüßen. Verhüllender Ausdruck. 1920 ff.