Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
gerichtsmassig
gerichtsmassig (gerichtsmäßig ) adj \
dem Gericht verfallen; von Gerichts wegen. »Massig, mäßig« meint soviel wie »gemäß; nach Maßgabe von; nach Vorschrift«. Schwäb und bayr 1700 ff.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: gerichtsmassig