Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Gerichtsferien
Gerichtsferien pl \
1. Pause zwischen zwei Mahlzeiten. Eigentlich die Sommerferien der Gerichte. Hier Spiel mit den beiden Wortbedeutungen: »Gericht = Justizbehörde« und »Gericht = angerichtete Tafel, Mahlzeit«. Zwischen diesen Gerichten hat das Küchenpersonal »Ferien = Freizeit«. 1940 ff.
\
2. Ausfall der Verpflegung wegen Nichteintreffens der Essenholer. Sold 1940 ff.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Gerichtsferien