Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
genügen
genügen v \
1. »das genügt«, sagt der Staatsanwalt = das reicht zur Bestrafung. Fußt auf der Gerichtsszene von A. Hopf (1845). Seitdem vor allem in und aus Berlin verbreitet bis heute.
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2. »das genügt mir«, sagte der Staatsanwalt = ich weiß Bescheid; das ist endgültig erledigt. 1900 ff.
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