Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Fünf-Taler-Dieb
Fünf-Taler-Dieb m \
Dieb, der kleinere Diebstähle ausführt. Gemäß dem Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten wurde die Höhe der Strafe für Diebstahl danach bemessen, ob der Wert der gestohlenen Sache unter oder über 5 Talern lag; bei Wert unter 5 Talern ließ das Gesetz Milde walten. 19. Jh. bis heute.
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