Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
			
						
			Fünf-Taler-Dieb
                        
Fünf-Taler-Dieb m \
Dieb, der kleinere Diebstähle ausführt. Gemäß dem Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten wurde die Höhe der Strafe für Diebstahl danach bemessen, ob der Wert der gestohlenen Sache unter oder über 5 Talern lag; bei Wert unter 5 Talern ließ das Gesetz Milde walten. 19. Jh. bis heute.
			
		
		Fünf-Taler-Dieb m \
Dieb, der kleinere Diebstähle ausführt. Gemäß dem Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten wurde die Höhe der Strafe für Diebstahl danach bemessen, ob der Wert der gestohlenen Sache unter oder über 5 Talern lag; bei Wert unter 5 Talern ließ das Gesetz Milde walten. 19. Jh. bis heute.

