Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
			
						
			Fünfgroschenjunge
                        
Fünfgroschenjunge m \
Spitzel; Vertrauensmann zwischen Verbrecherbande und Kriminalpolizei; käuflicher (falscher) Zeuge. Die Berliner Polizei versprach dem Spitzel fünf Groschen für eine Anzeige. ⇨ Achtgroschenjunge 1. 1850 ff.
			
		
		Fünfgroschenjunge m \
Spitzel; Vertrauensmann zwischen Verbrecherbande und Kriminalpolizei; käuflicher (falscher) Zeuge. Die Berliner Polizei versprach dem Spitzel fünf Groschen für eine Anzeige. ⇨ Achtgroschenjunge 1. 1850 ff.

