Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Fünfgroschenjunge
Fünfgroschenjunge m \
Spitzel; Vertrauensmann zwischen Verbrecherbande und Kriminalpolizei; käuflicher (falscher) Zeuge. Die Berliner Polizei versprach dem Spitzel fünf Groschen für eine Anzeige. ⇨ Achtgroschenjunge 1. 1850 ff.
Fünfgroschenjunge m \
Spitzel; Vertrauensmann zwischen Verbrecherbande und Kriminalpolizei; käuflicher (falscher) Zeuge. Die Berliner Polizei versprach dem Spitzel fünf Groschen für eine Anzeige. ⇨ Achtgroschenjunge 1. 1850 ff.