Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Frontbewährung
Frontbewährung f \
vom Gericht festgesetzte Frist, innerhalb derer der angerichtete Schaden wiedergutgemacht werden muß, andernfalls der Antritt der Freiheitsstrafe fällig ist. Eigentlich die Verbüßung einer verwirkten Strafe durch Tapferkeit im Fronteinsatz. 1950 ff.
Frontbewährung f \
vom Gericht festgesetzte Frist, innerhalb derer der angerichtete Schaden wiedergutgemacht werden muß, andernfalls der Antritt der Freiheitsstrafe fällig ist. Eigentlich die Verbüßung einer verwirkten Strafe durch Tapferkeit im Fronteinsatz. 1950 ff.