Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
fremdgehen
fremdgehen intr \
1. Ehebruch begehen; die Braut (den Bräutigam) mit einer (einem) anderen betrügen. »Fremd« entwickelt sich über »auswärtig« und »außerhalb der gewohnten Umgebung« zur Bedeutung »außerhalb der Ehe« und »unehelich«. Seit dem späten 19. Jh.
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2. er geht nicht fremd, er geht nur zu Bekannten = er betrügt seine Frau innerhalb des engsten Bekanntenkreises. 1950 ff.
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3. im Urlaub oder in der Freizeit eine bezahlte Arbeit in einem anderen Betrieb wahrnehmen. 1960 ff.
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4. den erlernten Beruf aufgeben. 1960 ff.
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5. auf einer fremden Bühne auftreten. 1960 ff.
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6. es mit einer anderen politischen Partei halten. 1960 ff.
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7. den langjährigen Urlaubsort wechseln. Man wird ihm untreu. 1965 ff.
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8. im Ausland Kredit aufnehmen. 1972 ff.
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9. nicht die gewohnten Geschäftsverbindungen aufrechterhalten. 1970 ff.
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10. beim Kauf eines neuen Autos zu einer anderen
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Marke übergehen. 1970 ff.
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11. einem ausländischen Sportverein beitreten. 1970 ff.
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12. ausländische Sender hören. 1972 ff.
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13. zum Essen fremdgehen = nicht daheim essen. 1970 ff.
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