Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Freispruch
Freispruch m \
1. Schulabschlußprüfung. Lehrlinge werden nach Bestehen der Lehrabschlußprüfung freigesprochen. Schül 1960 ff.
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2. Freispruch erster Klasse = Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Den Ordensklassen nachgebildet. 1950 ff.
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3. Freispruch zweiter Klasse = Freispruch aus Mangel an Beweisen; Freispruch ohne Haftentschädigung. 1950 ff.
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4. Freispruch dritter Klasse = Freispruch mangels Beweises und mit Entschädigungsanspruch. 1950 ff.
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5. Freispruch vierter Klasse = Straffreiheit wegen parlamentarischer Immunität. 1975 ff.
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