Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
festschreiben
festschreiben tr \
etw für unverrückbar ausgeben. Man legt es vertraglich fest und bekräftigt es durch die Unterschrift. Politikerspr. 1960 ff.
festschreiben tr \
etw für unverrückbar ausgeben. Man legt es vertraglich fest und bekräftigt es durch die Unterschrift. Politikerspr. 1960 ff.