Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
festnageln
festnageln v \
1. jn auf etw festnageln = a) jn einer Tat sicher überführen; jn mit vollem Grund verdächtigen. Hergenommen von der Sitte, Bälge von Raubvögeln, die dem Geflügel nachstellen, an Scheunentore zu nageln. 1830 ff. Vgl engl »to pin someone down to something«. – b) jn beim Wort nehmen. 1850 ff.
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2. jn festnageln = a) jn festnehmen. 1900 ff. – b) jm durch Beschuß, Einsperren o. ä. die Flucht unmöglich machen. 1900 ff. – c) jn zur Übernahme einer Verpflichtung bestimmen. 1900 ff. – d) jn ausschließlich für sich mit Beschlag belegen. 19. Jh. – e) jn immer wieder für denselben Rollentyp engagieren. Theaterspr. 1920 ff.
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3. sich festnageln = eine Verpflichtung eingehen; ein Versprechen geben. 1920 ff.
festnageln v \
1. jn auf etw festnageln = a) jn einer Tat sicher überführen; jn mit vollem Grund verdächtigen. Hergenommen von der Sitte, Bälge von Raubvögeln, die dem Geflügel nachstellen, an Scheunentore zu nageln. 1830 ff. Vgl engl »to pin someone down to something«. – b) jn beim Wort nehmen. 1850 ff.
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2. jn festnageln = a) jn festnehmen. 1900 ff. – b) jm durch Beschuß, Einsperren o. ä. die Flucht unmöglich machen. 1900 ff. – c) jn zur Übernahme einer Verpflichtung bestimmen. 1900 ff. – d) jn ausschließlich für sich mit Beschlag belegen. 19. Jh. – e) jn immer wieder für denselben Rollentyp engagieren. Theaterspr. 1920 ff.
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3. sich festnageln = eine Verpflichtung eingehen; ein Versprechen geben. 1920 ff.