Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Erbhof
Erbhof m \
1. langjähriges Mandat in einem Wahlkreis. Eigentlich der unteilbare Bauernhof im Alleineigentum eines Bauern. Nach 1950 aufgekommen; politikerspr.
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2. politischer Erbhof = leitender politischer Posten, der sehr lange in der Hand ein und derselben Person verbleibt. 1950 ff.
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