Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
elf
elf (Elf ) num \
1. elf = Narrenzahl. Fußt wahrscheinlich auf dem elften Titel von Band I des Code Civil (»Code Napoleуn«, 1804; franz Zivilrecht), worin § 489 bestimmt: »Der Großjährige, der sich gewöhnlich in einem Zustande von Blödsinn, Wahnsinn oder Raserei befindet, muß indiciert werden, selbst wenn in diesem Zustande lichte Zwischenräume eintreten.« 19. Jh., westd .
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2. § 11 = es wird weitergetrunken (weitergesoffen). Soll entstanden sein aus der an Kinder gerichteten Frage nach dem elften Gebot. 1850 ff.
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3. das hält (reicht) von elf bis Mittag = das hält (reicht) nur kurze Zeit. Hängt zusammen mit dem Elfuhrläuten auf dem Lande, das bis 1893 (Einführung der mitteleuropäischen Zeit) Sitte war. 1700 ff.
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