Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Einwaage
Einwaage f \
gerichtliche Zusatzstrafe. Eigentlich die Ware, die der Verkäufer hinzuwiegt (etwa Knochen beim Fleischeinkauf). 1950 ff, österr .
Einwaage f \
gerichtliche Zusatzstrafe. Eigentlich die Ware, die der Verkäufer hinzuwiegt (etwa Knochen beim Fleischeinkauf). 1950 ff, österr .