Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
einfrieren
einfrieren tr \
1. die freie Verfügbarkeit von Guthaben o. ä. staatlich unterbinden. Vgl »auf Eis legen«: man stellt eine Speise für spätere Verwendung zurück und sorgt dafür, daß sie in der Zwischenzeit haltbar bleibt. 1920 ff.
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2. eine Entwicklung vorläufig innehalten; eine Sache nicht weiter erörtern. 1930 ff.
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3. etw einfrieren lassen = eine Angelegenheit vorläufig nicht entscheiden. 1920 ff.
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