Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Dunkelmann
Dunkelmann m \
1. Mensch, der aus dem Hinterhalt hetzt; Verbreiter (Erfinder) von Gerüchten. Geht zurück auf die »Epistulae obscurorum virorum« (1515-1518), in denen (damals) unbekannte Verfasser für die Reformation und gegen ihre Widersacher satirisch stritten. Die heutige Bedeutung kam gegen 1800 auf.
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2. im Verborgenen tätiger Agentenwerber. 1960 ff.
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3. Photolaborant (beim Entwickeln von Fotos). Er arbeitet in der Dunkelkammer. Sold 1939 ff.
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4. Kassierer des Elektrizitätswerks. Bei Nichtbezahlung der Rechnung ist er zum Stromabschalten berechtigt. 1960 ff.
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5. Kraftfahrer ohne Abblendlicht, ohne Nebelscheinwerfer u. ä. am Auto. 1960 ff.
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