Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Bundeseigentum
Bundeseigentum n \
Bundeseigentum nicht beschädigt = Fehlschuß; Zielscheibe nicht getroffen. Bis 1918 wurde in Preußen »Königliches Eigentum« nicht beschädigt; ab 1935 hieß es »Wehrmachteigentum nicht beschädigt«. BSD 1960 ff.
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