Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Bord
Bord n \
1. an Bord = in einem Landfahrzeug. Meint eigentlich »auf einem Wasserfahrzeug«; aber seit 1935 auch auf das Auto übertragen, da man das Auto mit einem Schiff (Dampfer, Kreuzer o. ä.) gleichsetzt.
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2. jn über Bord bringen = jn verdrängen, aus einer Geselligkeit hinausweisen. Man sorgt dafür, daß der Betreffende aussteigt. 19. Jh.
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3. viel über Bord bringen = verschwenderisch leben. Leitet sich her von den (unverwertbaren) Resten von Nahrungsmitteln, die man über Bord wirft. 1900 ff.
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4. von Bord gehen = den Abschied nehmen; in Ungnade entlassen werden. Aufgekommen spätestens im März 1890 im Zusammenhang mit der »Kladderadatsch«-Karikatur von Bismarcks Entlassung.
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5. über Bord gehen = a) aus dem Amt scheiden; eine Gemeinschaft unfreiwillig verlassen; aus der führenden Stellung in der Gesellschaft verschwinden. Eigentlich soviel wie »vom Schiff ins Wasser fallen«. 19. Jh. – b) verlorengehen. 1900 ff.
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6. an Bord sein = anwesend sein. 1920 ff.
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7. etw über Bord werfen = a) sich von etw trennen. 1800 ff. – b) sich erbrechen. 1900 ff.
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8. jn über Bord werfen = jn aus seinem Amt verdrängen. 19. Jh.
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