Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Beweis
Beweis m \
1. klopffester Beweis = unwiderlegbarer Beweis. Klopffest ist der Kraftstoff, der ohne »Klopfen« im Motor verbrennt. Sinngemäß spielen hier aber wohl ältere Vorstellungen mit, wie z.B. » anklopfen«, »auf den Busch klopfen« u. ä. Der Beweis muß also buchstäblich »handfester« Nachprüfung standhalten. 1965 ff.
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2. schlagende Beweise = Prügel, Ohrfeigen, Faustschläge. Meint eigentlich die einleuchtenden, unwiderleglichen Beweise (Beweise, die jede Einrede schlagen); hier wortspielerisch übertragen auf Prügel, mit denen sich der Stärkere als solcher beweist. 19. Jh.
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